Dies ist der zweite Artikel zur Industrieanlage in Vlatten (https://afd-kreis-dueren.de/2021/01/29/umstrittener-windpark-in-vlatten). In Vlatten sollen acht bestehende Windräder (bis zu 135 Meter hoch) durch fünf neue mit einer Höhe von 200 Metern ersetzt/repowert werden. Trotz des massiven Widerstands der Anwohner, verschiedener Bürgerinitiativen und des Stadtrats Heimbach genehmigte der Kreis Düren das Repowering der umstrittenen Industrieanlage. In diesem Artikel werden insbesondere die brisanten Umstände, unter denen die Genehmigung erteilt wurde, erläutert.
Direkt bei Projektbeginn bildeten sich verschiedene Bürgerinitiativen, u.a. Vlatten läuft Sturm und Berg läuft Sturm, da die Anwohner eine weitere Verschlechterung ihrer Lebensqualität befürchten (Schall, Schattenwurf, Schutz der Naturlandschaft). Der Heimbacher Stadtrat teilte diese Bedenken und verweigerte bei verschiedenen Sitzungen mehrmals seine Zustimmung. Er verwies auch auf den rechtsgültigen Flächennutzungsplan, ein Planungsinstrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinden. Dieser FNP sieht für die beantragten Flächen eine Höhenbegrenzung vor, die durch die neuen Windräder weit überschritten werden.
Jedoch überging das Umweltamt des Kreises Düren diese Bedenken einfach und forderte den Stadtrat in einem Schreiben vom 07.10.2020 auf, innerhalb kurzer Zeit dem Repowering-Antrag zuzustimmen, andernfalls wird man die verweigerte Zustimmung ersetzen. In diesem Zusammenhang ist auch die Kommunalwahl 2020 zu berücksichtigen: Am 01.11.2020 erfolgt der Wechsel in den Amtsgeschäften. Das Umweltamt versuchte also, kurz vor dem Wechsel den alten Stadtrat unter Druck zu setzen, sodass er letztlich noch zustimmt.
Doch damit nicht genug. Da die Zustimmung des Stadtrates Heimbach ausblieb, erteilte der Kreis Düren dem Repowering-Projekt am 30.11.2020 die Genehmigung und veröffentlichte den Genehmigungsbescheid am 08.01.2021. Warum erst im neuen Jahr? Ab 2021 gilt das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz, wonach das OVG hier im ersten Rechtszug zuständig ist, d.h. eine Gerichtsinstanz weniger, und die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, d.h. sofortiger Baubeginn ist möglich. Auch hier drängt sich der Verdacht auf, dass die finanziellen Interessen des Investors für den Kreis Düren wichtiger waren als der Wille der Anwohner.
Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob der Kreis Düren als Genehmigungsbehörde das Recht hat, sich über die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung hinwegzusetzen. Der Heimbacher Stadtrat ist jedoch nicht bereit diese Genehmigung zu akzeptieren. Er beschloss einstimmig in der Ratssitzung am 04.02.2020 Gespräche mit dem Projektierer und der Kreisbehörde zu führen und notfalls Klage beim OVG in Münster einzureichen. Die AfD wird im Stadtrat durch Jürgen Schmitz vertreten, Vorsitzender des AfD-Stadtverbandes Heimbach. Er sieht die Vorgehensweise des Kreises Düren sehr kritisch und hat Verständnis für den Unmut der Bürger.